Tolle Resonanz auf das Hoffest
Wir danken allen, die mitgewirkt haben und freuen uns bereits auf das nächste Hoffest - oder die geplante Hallen-Einweihung!
Fotos findet Ihr HIER!
weiterlesen ...Hoffest mit Live-Musik und Pferden
Der Countdown läuft: Am Samstag, 22. September, steigt unser 8. Hoffest! Bevor abends ab etwa 19 Uhr die Kreuznacher Band "REC" mit Melodic Rock für Stimmung im alten Gemäuer sorgt, gibt´s Ponyreiten für die kleinen Besucher von 13 bis 14 Uhr und ab etwa 15 Uhr ein Schauprogramm mit Pferden auf dem Reitplatz. Wir präsentieren die besonderen Gangarten unserer Islandpferde, stellen die weiteren Rassen vor, die auf dem Brücklocherhof ihr Zuhause haben, und unsere Isis zeigen, dass sie nicht nur tölten können, sondern auch springen und sogar Fußball spielen. Der Höhepunkt wird die Reitschüler-Quadrille mit 16 Pferden sein. Im Anschluss, gegen 17 Uhr, können die Hunde der Besucher bei einem Fun-Turnier gegeneinander antreten und zeigen, wie gut sie im Team mit ihren Menschen arbeiten. Grill, Getränkestand und Kuchentheke sind natürlich auch besetzt. Wir freuen uns auf viele Besucher - auch wenn der Hof mal wieder einer Baustelle gleicht, weil unsere Reithalle mitten im Entstehen ist - auch das ist ein Grund zum Feiern!
Geplante Änderung des Landes-Waldgesetzes in Hessen
Das Betreten des Waldes in Gruppen (mehr als eine Person) soll künftig nicht mehr über den Erholungszweck geschützt sein, sondern ist im Zweifel genehmigungspflichtig (§15-4), wie bisher nur organisierte Veranstaltungen. Damit sind auch Fußgänger wie z.B. Wandergruppen der Willkür von Behörden oder Jägern ausgeliefert sobald diese eine "Beeinträchtigung des Waldes" oder des Wildes befürchten. Mit derselben Begründung können Wege und ganze Waldbezirke, auch für einzelne Benutzergruppen, künftig beliebig gesperrt werden. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken (Bundeswaldgesetz § 14) soll damit offenbar zur Ausnahme gemacht werden.
Unbestimmte Formulierungen und angedrohte Strafen (bis zu 100.000,- Bußgeld, Einziehung von Gegenständen wie GPS-Geräten und Fahrrädern, §28f) sind rechtsstaatswidrig. Damit ist der Gesetzentwurf zu verwerfen.
Link zum geplanten Gesetzestext:
www.taunusreiter.de/HWaldG-E-Gesetzesentwurf.pdf
Die geplante Gesetzesänderung könnte durchaus Schule machen und andere Landesregierungen könnten auf die Idee kommen, ähnliche Änderungen zu verabschieden! Daher brauchen unsere hessischen Nachbarn unsere volle Untersützung! Bitte unterzeichnet daher die unten verlinkte Petition!
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