Die Teilnahme an Kursen, Ritten und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Lehrgangsleiter übernehmen die Haftung für Unfälle während des Aufenthalts auf dem Hof-, Stall- und Reitgelände sowie in Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports nur insoweit, als hierfür Versicherungsschutz besteht durch Tierhalterhaftpflicht inkl. gewerblicher Verleih, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht. Für Minderjährige ist das Tragen eines geeigneten Helmes Pflicht, Erwachsenen wird es empfohlen. Zudem empfiehlt die Schule allen Kunden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Die Anmeldung zu Kursen gilt erst als verbindlich mit Anzahlung von 25 % des Kurspreises (Konto Nr. 10189090, BLZ 56050180, Sparkasse Rhein-Nahe). Die Anzahlung wird im Falle einer späteren Absage zurückerstattet, falls der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer findet. Falls die Absage kurzfristiger als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt und sich kein Ersatzteilnehmer findet, werden 80 % der Kursgebühr fällig. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für ausgefallene Gruppenstunden können Nachholtermine vereinbart werden. Einzelstunden, Zweierstunden und Ausritte sind zu 50 % zu bezahlen, falls der Teilnehmer kurzfristiger als 48 Stunden im Voraus absagt. Bei Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden müssen leider 80 % in Rechnung gestellt werden.